Hamburgisches Schulgesetz zum Hören und Üben
Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in Hamburg: Vorbereitung auf den schul- und dienstrechtlichen Abschnitt der mündlichen Prüfung. Privates Lernprojekt, erstellt mit Claude, Stand Oktober 2026.
Lerntrainer öffnen
Der Lerntrainer enthält alles: Gesetzestext, Kurzfassungen, Fälle und den Hörbuch-Player mit mitlaufendem Text. Einmal geladen, funktioniert er auch offline; das Hörbuch lässt sich teilweise oder ganz aufs Gerät speichern.
Aufs Handy holen
- iPhone: Seite in Safari öffnen, Teilen-Symbol, „Zum Home-Bildschirm“. Dann läuft der Trainer wie eine App, und offline gespeicherte Audios bleiben erhalten. (Ohne Home-Bildschirm löscht Safari gespeicherte Daten nach einer Woche ohne Nutzung.)
- Android: Seite in Chrome öffnen, Menü, „App installieren“ oder „Zum Startbildschirm hinzufügen“.
- Offline hören: Im Modus „Hören“ bei jedem Teil „Offline speichern“ tippen. Ein Teil ist 6 bis 50 MB groß, alles zusammen rund 250 MB. Am besten im WLAN laden.
- Lieber MP3-Dateien? Im Modus „Hören“ steht bei jedem Teil ein Link „MP3“ zum Herunterladen, etwa für eine Podcast- oder Musik-App.
So ist das Hörbuch aufgebaut
Zwei Stimmen wechseln sich ab:
- Männliche Stimme: liest den Gesetzestext wörtlich, Paragraf für Paragraf, mit Absatznummern. Teile und Abschnitte werden angesagt, damit die Struktur des Gesetzes beim Hören hängen bleibt.
- Weibliche Stimme: „Kurz gesagt“ erklärt den Paragrafen in Alltagssprache und nennt Merkhilfen. „Ein Beispiel“ bringt bei den praxisrelevanten Paragrafen einen kurzen Fall mit Einordnung.
Fürs Auto: Lerntrainer öffnen, Modus „Hören“, Teil wählen, Bildschirm aus. Die Wiedergabe läuft weiter, die Position wird gemerkt. Wer lieber Dateien hat, lädt die MP3s herunter und spielt sie in einer Musik- oder Podcast-App.
Die Modi im Lerntrainer
- Lesen: alle Paragrafen mit aufklappbarem Wortlaut, Kurzfassung und Beispiel. Oben lässt sich ein Teil des Gesetzes auswählen. „▶ anhören“ springt direkt zur passenden Stelle im Hörbuch.
- Paragraf-Recall: Du siehst nur Nummer und Titel, überlegst laut, was drinsteht, deckst auf und bewertest dich. „Sicher“ und „Nochmal“ steuern, was später noch einmal drankommt.
- Wer entscheidet?: Eine kurze Situation, vier mögliche Zuständige (Lehrkraft, Klassenkonferenz, Lehrerkonferenz, Schulkonferenz, Schulleitung, Behörde, Eltern …). Nach der Antwort folgt die Begründung mit Paragraf. Trainiert genau die Frage, die in fast jedem Prüfungsfall steckt: Wer darf das, und wie läuft das Verfahren?
- E oder O?: Sortierübung zu § 49: Ist die genannte Maßnahme eine Erziehungsmaßnahme, eine Ordnungsmaßnahme oder gar nicht zulässig? Mit Begründung und Zuständigkeit.
- Fälle: Eine zufällig gezogene Praxissituation, dazu ein Timer von fünf Minuten wie im Prüfungsabschnitt. Erst selbst einordnen (Paragraf, Verfahren, Zuständigkeit), dann Lösung aufdecken.
- Struktur: Oben ein Schulhaus, dessen Stockwerke sich mit jedem sicher gelernten Paragrafen füllen (ein komplettes Stockwerk wird gold). Darunter die Gliederung des Gesetzes zum Einprägen. Tippen springt zum Paragrafen oder übt den Teil.
- Videos: Zwei kurze Erklärvideos mit Untertiteln: „Das Gesetz als Schulhaus“ (die neun Teile als Stockwerke, in der Struktur-Ansicht und im Hören-Bereich) und „§ 49: Die Treppe der Maßnahmen“ (bei § 49 und in „E oder O?“). Beide lassen sich offline speichern.
- Hören: Hörbuch-Player mit Kapitelliste, Tempo-Regler und mitlaufendem Text. Merkt sich die letzte Position pro Teil.
Der Haken „nur Unsichere“ zeigt in Recall und Fällen nur, was noch nicht als sicher markiert ist. „Zufall ziehen“ mischt neu, so wie in der Prüfung gezogen wird. Der Fortschritt wird im Browser gespeichert, also pro Gerät.
Was in der Prüfung passiert
Laut Verwaltungsvorschrift zur VVZS (Fassung Juni 2025, Kapitel C) gibt es in der mündlichen Prüfung einen eigenen schul- oder dienstrechtlichen Abschnitt:
- Dauer etwa fünf Minuten, geleitet von der Hauptseminarleitung.
- Das Thema wird unmittelbar vor der Prüfung per Zufall aus einem für alle gleichen, begrenzten Themenpool gezogen.
- Geprüft wird die Fähigkeit, Praxissituationen schul- und dienstrechtlich einzuordnen, also: Was ist passiert, welcher Paragraf greift, wer entscheidet, wie läuft das Verfahren?
- Rechtliche Fragen können zusätzlich in den Fachabschnitten auftauchen (Aufsicht bei Exkursion oder Experiment, Noten, Elterngespräch).
Darum lohnt sich beim Hören vor allem: die Struktur im Kopf haben (welcher Teil regelt was), die Kernparagrafen sicher zitieren (§ 28 Schulverhältnis, § 31 Aufsicht, § 32 Information, § 42 Übergänge, § 44 Leistungsbeurteilung, § 45 Aufrücken, § 49 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, § 58 Lehrerkonferenz, § 61 Klassenkonferenz, § 71 Elternabend, § 88 Lehrkräfte, § 89 Schulleitung, § 98 Datenschutz) und die Beispielfälle laut durchsprechen.
Die neun Teile des Gesetzes
| 1 | Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule (§§ 1 bis 3) |
| 2 | Gestaltung von Unterricht und Erziehung (§§ 4 bis 10) |
| 3 | Aufbau des Schulwesens: Stufen und Schulformen (§§ 11 bis 27) |
| 4 | Schulverhältnis: Rechte und Pflichten, Schulpflicht, Übergänge, Leistungsbeurteilung, § 49 (§§ 28 bis 49) |
| 5 | Schulverfassung: Schulkonferenz, Lehrerkonferenz, Klassen- und Zeugniskonferenz, Schüler- und Elternmitwirkung, Kammern (§§ 50 bis 84) |
| 6 | Schulverwaltung: Schulaufsicht, Klassengrößen, Lehrkräfte, Schulleitung (§§ 85 bis 97) |
| 7 | Datenschutz (§§ 98 bis 101) |
| 8 | Gemeinsame Bestimmungen für Gremien (§§ 102 bis 110) |
| 9 | Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 111 bis 118) |
Kleingedrucktes
Der Gesetzestext entspricht der Ausgabe der Behörde für Schule und Berufsbildung vom Juni 2023 (zuletzt geändert am 3. Mai 2023), abrufbar unter landesrecht-hamburg.de. Das Prüfungsformat stammt aus der Verwaltungsvorschrift zur VVZS vom 6. Juni 2025 (Landesinstitut Hamburg). Kurzfassungen und Fälle hat Claude am Gesetzestext geschrieben, die Sprachausgabe ist synthetisch; alles sind Lernhilfen, keine Rechtsberatung und kein Angebot der Behörde oder des Landesinstituts. Bei Zweifeln gilt der Wortlaut. Das Dienstrecht (Beamtengesetz, Aufsichtsrichtlinien) ist nicht enthalten.
Entstehung: Den Anstoß gab ein Lehrer aus Niedersachsen, der mit dem Hamburger Schulrecht beruflich nichts zu tun hat. Er hat das Projekt für eine Freundin angeregt, die in Hamburg im Referendariat ist. Recherche, Texte, Sprachaufnahmen, Videos und Programmierung hat Claude übernommen.
Weiterentwicklung: An dem Projekt wird nicht aktiv weitergearbeitet. Wer Lust hat, kann das GitHub-Repository gern forken und selbst weiterbauen, korrigieren oder auf ein anderes Bundesland übertragen. Inhalte stehen unter CC BY 4.0, der Code unter der MIT-Lizenz, der Gesetzestext ist gemeinfrei.